Vertragsbedingungen zur Anmietung unseres Gemeinschaftsraum

Die Einhaltung dieser Vertragsbedingungen ist Voraussetzung zur Anmietung des Gemeinschaftsraumes des Vereins Grüne Wöhr e.V..

Vermieter ist der Verein Grüne Wöhr e.V., Feldahornweg 19, 22303 Hamburg – nachfolgend Vermieter genannt.

Der Vermieter übergibt die Räumlichkeiten in gereinigtem, bau- und einrichtungstechnisch einwandfreiem Zustand. Die Mieterin/der Mieter verpflichtet sich, die Räumlichkeiten und die Ausstattung pfleglich zu behandeln und sie im ursprünglichen unbeschädigten und gereinigten Zustand zurückzugeben.

Der Mieter/die Mieterin versichert, dass der Raum nicht für folgende Zwecke verwendet wird:

  • Veranstaltungen, die mit ihren Inhalten Straftatbestände verwirklichen oder sittenwidrig sind, insbesondere bei sexistischen oder pornographischen Inhalten
  • Veranstaltungen, die einen verfassungsfeindlichen Hintergrund haben, insbesondere bei rechts- oder linksextremen, rassistischen, antisemitischen, antiislamischen oder antidemokratischen Inhalten
  • Veranstaltungen, die Herabwürdigungen durch rassistische Diskriminierungen oder aus Gründen des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zum Inhalt haben.

    Grundsätzliches

    • Der Gemeinschaftsraum darf nur zur vereinbarten Zeit benutzt werden. Veranstaltungsbeginn frühestens 8.00 Uhr und Veranstaltungsende spätestens 22.00 Uhr.
    • Die Nutzer und ihre Gäste haben die Pflicht, auf die Minimierung von Geräuschemissionen in den Abend- und Nachtstunden zu achten.
    • Übernachtungen in dem Raum sind ausgeschlossen.
    • Im Gemeinschaftsraum gilt strengstes Rauchverbot.
    • Die bestehende Hausordnung (siehe Anlage) muss beachtet werden.

    Miete und Kaution

    Dem oder der Mieter/in wir die Höhe der aktuellen Nutzungsgebühr (Miete) schriftlich mitgeteilt. Zusätzlich ist eine Kaution fällig, die nach Anmietung und einwandfreier Rückgabe des Raumes zurückerstattet wird.

    Buchung und Bezahlung:

    Innerhalb von 10 Werktagen nach Vertragsschluss, spätestens aber 7 Werktage vor Nutzungsbeginn.

    Erst nach Eingang des Betrages und einem vollständig ausgefülltem Nutzungsvertrag, kommt der Nutzungsvertrag zustande. Sollte die Gebühr nicht rechtzeitig bezahlt werden, kann der Vermieter anderweitig vermieten, ohne dass dem Interessenten daraus etwaige Ansprüche auf Schadensersatz oder Ersatz von Aufwendungen entstehen.

    Stornierungsbedingungen:

    Ein kostenfreier Rücktritt vom Vertrag ist bis eine Woche vor dem Vermietungstermin bei schriftlicher Bekanntmachung möglich.

    Bei einem Rücktritt nach Ablauf dieser Frist bis hin zu 24 Stunden vor dem Termin ist die Hälfte der vereinbarten Miete zu zahlen. Bei kurzfristigerer Absage ist der volle Preis zu zahlen.

    Schlüsselüber- und -rückgabe

    Der/die Mieter/in setzt sich rechtzeitig mit dem Vermieter zwecks Terminvereinbarung zur Schlüsselübergabe in Verbindung.

    Pflichten und Haftung der Mieterin / des Mieters

    Pflichten

    Die Mieterin / der Mieter versichert, dass sie/er nicht im Auftrag eines anderen Veranstalters handelt. Die Mieterin / der Mieter ist nicht berechtigt, die Räume Dritten zu überlassen, insbesondere sie weiter zu vermieten.

    Die Mieterin / der Mieter hat für einen ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung Sorge zu tragen.

    Sie/er ist für die Sicherheit der Veranstaltung und die Einhaltung aller einschlägigen Vorschriften und behördlichen Auflagen verantwortlich. Die Mieterin / der Mieter beachtet die gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendschutz und übernimmt die Haftung für deren Einhaltung.

    Sofern für die vereinbarte Veranstaltung eine behördliche Genehmigung erforderlich ist, hat die Mieterin / der Mieter diese der Vermieter auf Verlangen rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn nachzuweisen.

    Die Anmeldung und Gebührenzahlung bei der GEMA ist Angelegenheit der Mieterin / des Mieters.

    Die Mieterin / der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass die für den angemieteten Raum zugelassene Personenzahl in Höhe von 60 Personen nicht überschritten wird. Bei Überschreitung haftet die Mieterin / der Mieter.

    Haftung der Mieterin / des Mieters

    Die Mieterin / der Mieter haftet für alle Personen- oder Sachschäden, die sie/er oder ihre/seine Mitarbeitenden oder sonstige Vertragspartner sowie Teilnehmende an der Veranstaltung verursachen. Insbesondere haftet die Mieterin / der Mieter für Schäden an Einrichtungsgegenständen und technischer Ausstattung der Mieträume, die durch fahrlässigen bzw. unsachgemäßen Umgang entstanden sind.

    Haftung des Vermieters

    Eine Haftung für Personen- und/oder Sachschäden durch den Verein Grüne Wöhr e.V. im Zusammenhang mit der Nutzung des Gemeinschaftsraumes ist ausdrücklich ausgeschlossen. Liegen Gründe vor, die eine Nutzung des Raumes unmöglich machen und die vom Vermieter nicht zu vertreten sind, bestehen keine Regressansprüche.

    Zum Mietobjekt

    Übergabe

    Die Schlüsselübergabe erfolgt nach vereinbartem Termin rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung und wird zwischen Mieter:in und dem Verein Grüne Wöhr e.V. vorab individuell vereinbart.

    Bei Veranstaltungen von Jugendlichen unter 18 Jahren muss die Unterzeichnung des Vertrages von einer erwachsenen Bezugsperson erfolgen. Der Verein Alte Wöhr erwartet, dass diese bei der Schlüsselübergabe und -rücknahme und während der Veranstaltung anwesend ist. unterzeichnet.

    Rücknahme

    Die Schlüsselrücknahme erfolgt nach Vereinbarung spätestens am Folgetag der Vermietung.

    Die Kaution wird in bar zurückerstattet, sofern die Räumlichkeiten einwandfrei gemäß Checkliste abgegeben wurden. Schäden und Nachreinigungen werden mit der Kaution verrechnet.

    Anlagen

    Folgende Anlagen sind Bestandteile dieser Vertragsbedingungen:

    Hamburg, im Januar 2025

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